Der DSLV hat in einem Leitfaden die Auswirkungen der anstehenden Änderungen auf die Praxis der Speditions- und Logistikbranche beleuchtet.
(mih) Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) hat den Leitfaden „ADR 2025“ veröffentlicht, in welchem die wichtigsten Änderungen der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße im Überblick enthalten sind. Mit dem 26 Seiten umfassenden Leitfaden will der Verband die Anwender dabei unterstützen, die Vorschriften des kommenden Gefahrgutregelwerks für den Straßenverkehr im eigenen Unternehmen umzusetzen; er ersetzt jedoch nicht den Blick in die Vorschrift selbst. Insgesamt würden die Auswirkungen der anstehenden Änderungen auf die Praxis der Speditions- und Logistikbranche sehr übersichtlich bleiben, so der DSLV.
Das ADR 2025 wird ab 1. Januar 2025 gelten. Übergangsweise dürfen die Vorschriften des ADR 2023 noch bis 30. Juni 2025 angewendet werden.
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