Die neuen ADR-Schulungsbescheinigungen gibt es seit April. Sie verfügen über verschiedene Sicherheitsmerkmale und lassen sich mit einer Datenbankabfrage überprüfen.
(mih) Seit 1. April 2019 werden ADR-Schulungsbescheinigungen nur noch nach neuem Muster ausgestellt. Darauf weist die IHK Hannover hin. Die neuen sog. ADR-Cards verfügen über neue Sicherheitsmerkmale. Dazu zählen:
Detaillierte Angaben zu den neuen ADR-Schulungsbescheinigungen und zur Datenbankabfrage sind in einem DIHK-Infoblatt zusammengestellt. Die bis 31. März 2019 ausgestellten ADR-Schulungsbescheinigungen bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!