Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Änderungen des ADR 2011 bekannt gemacht.
(ak) Die "Bekanntmachung von Berichtigungen zu der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" erschien im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 31 vom 8. Dezember 2011 auf den Seiten 1246 bis 1247.
Sie enthalten die Berichtigungen der UN/ECE WP.15 (ECE/TRANS/WP.15/208 und ECE/TRANS/WP.15/210) in Englisch und eine deutsche Übersetzung. Inhaltlich ist mit Unterabschnitt 1.6.1.23 eine neue Übergangsvorschrift für Feuerlöschgeräte eingeführt worden: Sind diese vor dem 1. Juli 2011 gemäß den bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Vorschriften des Unterabschnitts 8.1.4.3 gebaut wurden, dürfen sie weiterverwendet werden. In Abschnitt 3.3.1 Sondervorschrift 584 sind die ersten beiden Spiegelstriche zusammengezogen worden. Der erste Spiegelstrich nach "Dieses Gas unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, wenn" lautet nun: "– es im gasförmigen Zustand höchstens 0,5 % Luft enthält". Außerdem wird in Kapitel 9.2, Absätze 9.2.2.3.3 und 9.2.2.6.3, die Norm IEC 529 ersetzt durch die Norm IEC 60529.
Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um redaktionelle Korrekturen oder um Änderungen, die für den deutschen Text nicht anwendbar sind.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!