Russische Föderation transportiert Gefahrgut nach ADR auch national
(ur) Gefahrgüter im Straßentransport sollen innerhalb Russlands nach den Vorschriften des ADR ausgeführt werden. Dies geht aus dem Erlass Nr. 272 der Russischen Föderation vom 15. April 2011 hervor, der in einer inoffiziellen englischen Übersetzung bei der UNECE (INF 19) vorliegt. Der Erlass hat jetzt nach einer Übergangsfrist von zwölf Monaten das ADR in Kraft gesetzt.
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