ADR ohne „Europäisches“

Der Beschluss der ADR-Vertragsstaatenkonferenz zur Streichung des Wortes "Europäisch" soll mit einem Gesetz national umgesetzt werden

(ur) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" (19/28683) vorgelegt. Mit der Neuregelung, die am 22. April 2021 auf der Tagesordnung des Bundestages steht, soll der Beschluss der ADR-Vertragsstaatenkonferenz vom 13. Mai 2019, den Titel "Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)" in der Weise zu ändern, dass das Wort "Europäisches" gestrichen wird, auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

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