Die internationalen Gremien haben die Arbeiten an den 2021er-Ausgaben von ADR, RID und ADN abgeschlossen
(ur) Am 1. Januar kommenden Jahres werden die 2021er-Ausgaben von ADR, RID und ADN in Kraft treten. Wie bei den Ausgaben zuvor wird es eine allgemeine Übergangsfrist von sechs Monaten geben. Die Neuerungen und Änderungen in den europäischen Gefahrgutvorschriften für die drei Landverkehrsträger wurden aufgrund der Corona-Pandemie im schriftlichen Verfahren abgestimmt.
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