Die internationalen Gremien haben die Arbeiten an den 2019er-Ausgaben von ADR, RID und ADN abgeschlossen. Mittlerweile liegen die Notifizierungstexte vor.
(mih) Am 1. Januar kommenden Jahres werden die 2019er-Ausgaben von ADR, RID und ADN in Kraft treten. Wie bei den Ausgaben zuvor wird es eine allgemeine Übergangsfrist von sechs Monaten geben. Die Neuerungen und Änderungen in den europäischen Gefahrgutvorschriften für die drei Landverkehrsträger stehen mittlerweile fest.
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