Das schweizerische ASTRA hat die wichtigsten Änderungen für das kommende Jahr zusammengestellt und kommentiert.
(mih) Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat „Erläuterungen zu den ADR-Änderungen für 2025“ sowie „Erläuterungen zu den Änderungen der Anhänge 1 und 3 SDR 2025“ veröffentlicht. In den Erläuterungen zum ADR 2025 hebt das ASTRA folgende Aspekte der Änderungen als die wichtigsten hervor:
Die Erläuterungen zu den Änderungen für 2025 in der schweizerischen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) betreffen die höchstzulässigen Gesamtmengen je Beförderungseinheit, Übergangsvorschriften, Güterbeförderungseinheiten mit fest eingebauten Batterien als Stromspeicher, die Schulungsbescheinigung für die Beförderung von radioaktiven Stoffen sowie mobile Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU).
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