ADR-Titel geändert

Seit 1. Januar entfällt im Titel des Übereinkommens das Wort „europäisch“. Damit ist ein Hindernis beseitigt, das den Beitritt weiterer Länder zum ADR erschwerte.

(ur) Mit Jahresbeginn hat das ADR seinen Titel geändert. Aus dem „European Agreement concerning the international carriage of dangerous goods by road (ADR)” wird das „Agreement concerning the international carriage of dangerous goods by road (ADR)”. Das Akronym des Übereinkommens bleibt unverändert.

Die Titeländerung geht auf einen Beschluss der Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 13. Mai 2019 zurück. Nachdem keine der (zu diesem Zeitpunkt vorhandenen) 51 Vertragsparteien Einwände erhoben hat, ist dieser Beschluss am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) soll der Verzicht auf das Adjektiv „europäisch“ dazu beitragen, auch Ländern außerhalb Europas den Beitritt zu dem Übereinkommen zu erleichtern.

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