Wer den schnellen Überblick für die Verwendung, Prüfung und Zulassung von Verpackungen sucht, wird bei der BAM fündig: 51 Seiten fassen die relevanten Gefahrgutvorschriften zusammen.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die "Änderungen der Gefahrgutvorschriften 2009 bei der Verwendung, Prüfung und Zulassung von Verpackungen (außer radioaktive Stoffe und Druckgefäße)" auf insgesamt 51 Seiten zusammengestellt.
Basis sind dabei die Vorschriften für die Verkehrsträger Straße und Schiene; darüber hinaus fanden auch neue harmonisierte Vorschriften über generelle Freistellungen, begrenzte und freigestellte Mengen im multimodalen Transport Eingang. Der IMDG-Code blieb außen vor, da die BAM für das genannte Thema keine relevanten abweichenden Änderungen vom ADR feststellen konnte.
Neuerungen werden in roter Farbe hervorgehoben.
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