Das BMDV hat Änderungen bei den deutschen TP1-Stellen bekannt gemacht
(ur) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Datum vom 7. Dezember 2023 eine Bekanntmachung zu den qualifizierten TP1-Stellen gem. des Leitfadens für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN in Deutschland (VkBl. 2024 S. 2) veröffentlicht.
Die in der Bekanntmachung Nr. 43 vom 4. Februar 2021 (VkBl. 2021 S. 103) bezeichnete TP1-Stelle, GBK GmbH Global Regulatory Compliance mit Sitz in der Königsberger Str. 29, 55218 Ingelheim, wird unter dieser Firmierung nicht weiter als TP1-Stelle in Deutschland tätig sein. Stattdessen wird in Deutschland als TP1-Stelle künftig tätig:
GBK Trusted Partner GmbH
Königsberger Str. 29
55218 Ingelheim
Telefon +49 6132 9999 40
Fax +49 6132-84685
Mail: tp1@gbk-trustedpartner.de
Die Gültigkeit der weiteren Inhalte der Bekanntmachung Nr. 43 vom 4. Februar 2021 (VkBl. 2021 S. 103) bleibt davon unberührt.
Die Bekanntmachung Nr. 206 vom 25. Oktober 2021 (VkBl. 2021 S. 1031) wird aufgehoben. Die DB Systel GmbH Business Solutions TransportLogistics mit Sitz in der Leyerstr. 27, 60326 Frankfurt am Main, ist nicht als TP1-Stelle in Deutschland tätig.
Ein nach Abschnitt 5.4.1 ADR/RID/ADN vorgeschriebenes Beförderungspapier kann in elektronischer Form erstellt und mitgeführt werden, wenn die Vorgaben des Leitfadens gem. Unterabschnitt 5.4.0.2 RID/ADR/ADN eingehalten werden. Die (im Bedarfsfall) elektronische Abfrage des Gefahrgutbeförderungsdokuments durch zuständige Überwachungsbehörden und Einsatzkräfte wird über eine vertrauenswürdige Stelle (TP1) gem. dem Leitfaden realisiert.
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