Änderungen in der Binnenschifffahrt

Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und weitere schifffahrtsrechtliche Vorschriften wurden geändert

(ur) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Datum vom 5. Januar 2022 die „Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ bekannt gemacht (BGBl. 2022 I S. 2). Sie tritt am 18. Januar 2022 in Kraft.

Neben der Binnenschiffsuntersuchungsordnung umfasst die Artikelverordnung weitere neun schifffahrtsrechtliche Vorschriften (Donauschifffahrtspolizeiverordnung, Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung, Binnenschiffs-Abgasemissionsverordnung, Binnenschiffseichordnung und Binnenschiffspersonalverordnung), die geändert worden sind.

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