Im Bundesgesetzblatt ist die 1. ADN-Änderungsverordnung bekannt gemacht worden. Die Inhalte werden mit einem Anlageband zum Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Erste Verordnung zur Änderung der Anlage zum ADR-Übereinkommen (1. ADN-Änderungsverordnung) vom 5. Juni 2009 ist im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 18 vom 16. Juni 2009 erschienen.
Darin geht es um die in Genf am 19. Juni 2008 beschlossenen Änderungen der Anlage (BGBl. 2007 II S. 1906, 1908 – Anlageband) zum ADN-Übereinkommen. Die geänderte Verordnung wird als Anlageband zum Bundesgesetzblatt ausgegeben.
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