Im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 25 vom 22. September 2008, S. 942, ist die 19. ADR-Änderungsverordnung veröffentlicht worden.
Bei der 19. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (19. ADRÄndV) handelt es sich um 260 Seiten mit Änderungsanweisungen. Überträgt man diese in seine ADR-Ausgabe 2007, so verfügt man über das neue ADR 2009.
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