Gefahrgutspezialisten der schweizerischen Vollzugsbehörden haben die Kommentierungen und Schlussfolgerungen neu strukturiert und ergänzt.
(mih) Das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat mit Datum vom 4. September 2013 überarbeitete und erweiterte Erläuterungen für die Umsetzung der schweizerischen „Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)" und des ADR bekannt gemacht.
Die schon in der Vorgängerfassung enthaltenen Kommentierungen und Schlussfolgerungen zu Freistellungen wurden neu strukturiert und ergänzt. Neu hinzugekommen sind zudem drei Abschnitte mit Erläuterungen über:
Die Gruppe der Gefahrgutspezialisten der Vollzugsbehörden (GGSV) hat die Erläuterungen erarbeitet. Diese Vollzugshilfe soll in erster Linie den vollziehenden Behörden, aber auch Wirtschaftsunternehmen und allen anderen Interessierten als Orientierungshilfe zum Verordnungstext dienen. Rechtskraft kommt ihr nicht zu.
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