Aktualisierte Kurspläne für Fahrerschulung

Der DIHK hat die Anforderungen an Lehrgänge für Gefahrgutfahrer überarbeitet und an den Rechtsstand 1. Januar 2019 angepasst.

(mih) Wer gefährliche Güter auf der Straße befördern will, muss einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen. Die IHK nimmt diese Prüfung ab und stellt nach bestandener Prüfung die ADR-Schulungsbescheinigung im Scheckkartenformat aus – den sog. ADR-Schein. Wie Lehrgänge für Gefahrgutfahrer im Detail aussehen müssen, damit sie von den IHKn anerkannt werden, hat der DIHK in Kursplänen festgehalten. Sie informieren u.a. über die Lernziele und -inhalte sowie über die methodisch-didaktischen Anforderungen.

Der DIHK hat nun aktualisierte Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung, die an das Gefahrgutrecht 2019 angepasst wurden, veröffentlicht. In den überarbeiteten Kursplänen finden sich verschiedene Detailänderungen:

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