Bundesländer melden Änderungen zu den Beschränkungen von Straßentunneln
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Informationen zu „Beschränkung der Nutzung von Straßentunneln gemäß Europäischem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ in Deutschland auf seiner Webseite aktualisiert (Stand: 13.05.2020).
In Schleswig-Holstein ist dem Herrentunnel (B 104, in Lübeck) die Tunnelkategorie E zugeordnet worden. Die Umleitung führt über die Travemünder Allee (B 75), die Eric-Warburg-Brücke (K 25), die BAB A 1 und die BAB A 226.
Folgende Bundesländer haben Tunnelinformationen an das BMVI gemeldet (Anzahl in Klammern):
Tunnel werden mit den Buchstaben B bis E auf Zusatztafeln zum Verkehrszeichen 261 gekennzeichnet. Für die Kategorisierung der Tunnel in Deutschland und die entsprechende Kennzeichnung sind die Länder zuständig. Verbindlich sind stets die vor Ort angebrachten Kennzeichnungen und Verkehrszeichen. Die entsprechenden Informationen anderer Staaten sind auf den Internetseiten der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu finden.
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