Der Text in Abschn. 7.5.1 ADR ist allgemein gehalten und lässt Spielraum bei der Auslegung. Der VCI will mit dem Leitfaden insbesondere Verladern eine praktische Hilfestellung an die Hand geben.
(mih) Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat seine praktische Hilfestellung für die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrern vor der Beladung überarbeitet und an den Vorschriftenstand 2019 angepasst. Die im allgemein gehaltenen Text des Abschn. 7.5.1 ADR genannten Begriffe „Sichtprüfung des Fahrzeugs“ und „Rechtsvorschriften“ werden ohne nähere Erläuterung verwendet. Es stellt sich somit die Frage, welche Vorschriften bei den Kontrollen von Fahrzeugen und Fahrern vor und bei der Beladung gemäß Abschn. 7.5.1 ADR zugrunde gelegt werden sollen. Eine Expertengruppe des VCI liefert Antworten in dem sieben Seiten umfassenden Leitfaden Lkw-Kontrolle, der sich an Anwender, insbesondere auf Seiten der Verlader, richtet.
Mit Rechtsvorschriften im Sinne von Unterabschn. 7.5.1.1 ADR sind laut VCI Gefahrgutvorschriften gemeint. Die Kontrolle müsse sich – insbesondere im Bereich der Fahrzeugtechnik – darauf beschränken, offensichtliche Mängel festzustellen. Regelmäßig werde im Sinne von Responsible Care über die Gefahrgutvorschriften hinaus geprüft, dann aber ebenfalls auf offensichtliche Mängel beschränkt.
Die Inhalte des Leitfadens:
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