Per Richtlinie hat die Europäische Kommission die Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an die neuen Vorschriftenwerke ADR, RID und ADN 2011 angepasst.
(ak) "Richtlinie 2010/61/EU der Kommission vom 2. September 2010 zur erstmaligen Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt" ändert in Artikel 1 die Verweise auf die Regelwerke für den Transport gefährlicher Güter im Binnenland.
Im Einzelnen erfolgen Änderungen insbesondere in Anhang I Abschnitt I.1, Anhang II Abschnitt II.1 sowie Anhang III Abschnitt III.1: Dort werden die Verweise auf ADR 2009, RID 2009 und ADN 2009 mit denen auf die neuen Regelwerke ADR 2011, RID 2011 und ADN 2011 ersetzt.
Die Mitgliedstaaten werden in Artikel 2 dazu aufgefordert, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie spätestens am 30. Juni 2011 nachzukommen. Zudem müssen sie der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mitteilen, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
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