Eine neue Fassung der Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Kampfmitteln löst die alte ab.
(ak) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat eine Neufassung der "Allgemeinverfügung zur Klassifizierung von Kampfmitteln für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die staatlichen Kampfmittelräumdienste der Länder" erlassen. Dies erfolgte am 27. Juni 2011 auf der Basis von § 8 Nummer 1 Buchstabe a bis c der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt (GGVSEB).
Neu ist darin die Nummer 8.4, wonach die gemäß 5.4.1.1.1 f) sowie 5.4.1.2.1 a) geforderten Angaben in Bezug auf die Gesamtmenge der zu befördernden Kampfmittel sowie die gesamt Nettomasse in kg des Inhalts an Explosivstoff für jeden Stoff oder Gegenstand bzw. für alle Stoffe und Gegenstände, für die das Beförderungspapier gilt, durch eine Circa-Angabe ersetzt werden darf. Diese muss auf den von den staatlichen Kampfmittelräumdiensten verwendeten Listen basieren.
Die neue Allgemeinverfügung wurde im Verkehrsblatt Nr. 14/2011 bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die Allgemeinverfügung Kampfmittel vom 9. September 2010 widerrufen.
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