Im Bundesgesetzblatt ist eine Bekanntmachung der Neufassung des ADR erschienen. Berücksichtigt ist dabei auch eine Berichtigung zu Artikel 1 der Verordnung.
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil II Nr. 13 vom 21. April 2009 ist auf S. 396 die Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) veröffentlicht worden. Sie enthält den Wortlaut der amtlichen deutschen Übersetzung der Anlagen A und B in der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung.
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