Mit Armenien hat das ADR nun 53 Vertragsparteien
(ur) Armenien ist dem Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) beigetreten. Dies hat das Auswärtige Amt mit Datum vom 25. April 2022 bekannt gemacht (BGBl. 2022 II S. 289). Das ADR ist in Armenien heute, am 12. Mai 2022, in Kraft getreten. Insgesamt hat das ADR nun 53 Vertragsparteien.
Die 52 weiteren ADR-Vertragsparteien sind: Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, die Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, San Marino, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern.
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