Die Multilaterale Vereinbarung M275 wurde von zwei Staaten gezeichnet und ist damit anwendbar.
(uh) Die von Deutschland vorgeschlagene multilaterale ADR-Vereinbarung M275 über die explosionsdruckstoßfeste Gestaltung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle wurde von den Niederlanden gezeichnet und ist damit innerhalt dieser Staaten und im direkten Verkehr zwischen ihnen anwendbar.
Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 6.10.3.8 b) ADR müssen Tanks über keine Einrichtung zur Verhinderung des unmittelbaren Flammendurchschlags verfügen, wenn der Tank einer Explosion infolge eines Flammendurchschlags in den Tank standhalten kann, ohne dass der Tank undicht wird und wenn Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung der Auswirkungen der Entzündung außerhalb des Tanks zu vermeiden, wenn für das Befüllen mit oder Entleeren von entzündbaren flüssigen Stoffen eine Druck-Vakuumpumpe verwendet wird, die eine Zündquelle darstellen kann.
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