Ausführung von Saug-Druck-Tanks

Die Multilaterale Vereinbarung M275 wurde von zwei Staaten gezeichnet und ist damit anwendbar.

(uh) Die von Deutschland vorgeschlagene multilaterale ADR-Vereinbarung M275 über die explosionsdruckstoßfeste Gestaltung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle wurde von den Niederlanden gezeichnet und ist damit innerhalt dieser Staaten und im direkten Verkehr zwischen ihnen anwendbar.


Abweichend  von den  Vorschriften  des Unterabschnitts  6.10.3.8  b) ADR müssen  Tanks über   keine   Einrichtung   zur   Verhinderung   des   unmittelbaren  Flammendurchschlags verfügen,  wenn  der  Tank  einer  Explosion  infolge  eines  Flammendurchschlags in den Tank standhalten     kann,     ohne  dass     der    Tank     undicht     wird     und    wenn Vorsichtsmaßnahmen  ergriffen werden, um die Ausbreitung  der Auswirkungen  der Entzündung außerhalb   des  Tanks  zu  vermeiden,   wenn   für  das   Befüllen   mit  oder  Entleeren  von entzündbaren  flüssigen  Stoffen  eine  Druck-Vakuumpumpe  verwendet wird, die eine Zündquelle darstellen kann.

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