Aus BAG wird Anfang nächsten Jahres BALM
(ur) Aufgrund der Fortentwicklung des Aufgabenspektrums ändert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Behördenbezeichnung, die mit Datum vom 16. Mai 2022 im Bundesanzeiger (BAnz AT 02.06.2022 B6) bekannt gemacht worden ist.
Ab 1. Januar 2023 wird das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Bezeichnung „Bundesamt für Logistik und Mobilität“, abgekürzt „BALM“, führen. Die Aufgabenzuordnung und die gesetzlichen Befugnisse werden hiervon nicht berührt.
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