EBA beginnt mit der Zertifizierung von Instandhaltungsstellen (ECM)
(eba) Bundestag und Bundesrat haben das 8. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften beschlossen; das Gesetz wird in Kürze in Kraft treten. Darin wird die nationale Umsetzung wichtiger Änderungen der Europäischen Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (RL 2004/49/EG) geregelt. Europaweit wird die für die Instandhaltung von Eisenbahnfahrzeugen zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance - ECM) eingeführt. Jedem Fahrzeug muss eine ECM zugewiesen werden, die als solche im nationalen Fahrzeugregister (NVR) zu registrieren ist. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 445/2011 über ein System zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen müssen alle registrierten ECM für Güterwagen bis zum 31.05.2013 zertifiziert werden. Das Eisenbahn-Bundesamt wird "zuständige Zertifizierungsstelle" im Sinne dieser Verordnung.
Obwohl das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, hat das EBA schon mit den Vorbereitungen zur Zertifizierung von ECM begonnen, damit behördenseitig die in der Verordnung vorgegebene Zertifizierungsfrist (31. Mai 2013) eingehalten werden kann. Das EBA wird daher schon jetzt auf Antrag der für die Instandhaltung zuständigen Stellen die Voraussetzungen für das Erteilen einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung nach Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 prüfen und bis zur Entscheidungsreife vorbereiten. Die Instandhaltungsstellen-Bescheinigungen werden dann nach Inkrafttreten des 8. Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erteilt.
Das EBA hat zu den Anforderungen zum Erhalt der Bescheinigungen und über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens einen "Leitfaden zur Zertifizierung von für die Instandhaltung von Güterwagen zuständigen Stellen" erstellt, der nachstehend neben allen weiteren Unterlagen zum Abruf bereitgestellt ist. Ziel dieses Leitfadens ist es, die ECM bei der Beantragung der Zertifizierung ihres Instandhaltungsmanagementsystems zu unterstützen und beim Eisenbahn-Bundesamt ein einheitliches Verwaltungsverfahren zu gewährleisten. Hierzu wird erläutert, welche Unterlagen für die Antragstellung vorzulegen sind. Des Weiteren wird der Ablauf der Zertifizierung beschrieben, um so Nachfragen bzw. Nachforderungen im Bearbeitungsverfahren zu minimieren.
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