BAM-GGR 020 überarbeitet

BAM-GGR 020 legt Zulassungsverfahren importierter Tankfahrzeuge/Fahrzeuge mit Aufsetztanks fest

(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Gefahrgutregel (GGR) BAM-GGR 020 Bewertung importierter Tankfahrzeuge/Fahrzeuge mit Aufsetztanks in überarbeiteter Fassung vom 02.10.2019 bekannt gemacht.

In den Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – vom 30. April 2019 (VkBl. 2019 S. 306) sind unter Nummer 9-7.2.S (1. Spiegelstrich) Verfahren für die Zulassung importierter Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit Aufsetztanks geregelt. Danach sind Tankfahrzeuge und Fahrzeuge mit Aufsetztanks, die bereits im Ausland erstmalig geprüft wurden und für deren Fahrzeuge dort eine ADR-Zulassungsbescheinigung nach Teil 9 ADR ausgestellt wurde, nach Vorgaben des ADR gutachterlich von einer gemäß § 12 der GGVSEB zuständigen Stelle zu bewerten.

Die BAM-GGR 020 ist ab sofort anwendbar.

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