Vor dem Erscheinen des neuen GGBefG regelt ein Vollzugserlass die Rechtslage im Alpenland.
(ak) Die jüngsten Änderungen von ADR, RID und ADN sind auch in Österreich durch Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt nationales Recht geworden. Das bedeutet, dass sie für internationale Beförderungen unmittelbar wirksam sind.
Ein neues österreichisches Gefahrgutbeförderungsgesetz steht jedoch noch aus. Es wird erst für Ende Mai oder Anfang Juni erwartet. Für nationale Beförderungen gilt daher immer noch das Recht von 2009. Wie das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in einem Übergangserlass 2011 klar stellt, sind jedoch auch jetzt schon nationale Beförderungen nach den Vorschriften von 2011 zulässig. Das Ministerium geht darin auch auf möglicherweise auftauchende Fragen zur Umsetzung ein.
In dem Erlass wird erläutert, dass die Richtlinie 2008/68/EG in der Fassung der Richtlinie 2010/61/EU die Anwendung des neuen Rechts 2011 für nationale und internationale Beförderungen spätestens ab 1. Juli 2011 verlangt. Es wäre jedoch schikanös, so das Ministerium, wenn die Behörden im Inland solange noch auf der Anwendung des alten Rechts bestünden.
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