Innerstaatliche Straßen- und Eisenbahntransporte können bereits jetzt nach den neuen Vorschriften durchgeführt werden. Bis zum Inkrafttreten der zu erwartenden GGVSEB drücken die Behörden ein Auge zu.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Verkehrsblatt Nr. 24/2008 auf Seite 646 bekannt gegeben, dass die Vorschriften der 19. ADR-Änderungsverordnung und der 14. RID-Änderungsverordnung völkerrechtlich zum 1. Januar 2009 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2009 in Kraft getreten sind.
Diese Vorschriften werden für innerstaatliche Beförderungen jedoch erst mit der zu erwartenden Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Anwendung gebracht.
Daher wies das BMVBS darauf hin, dass inländische Transporte bereits jetzt auch nach den neuen Vorschriften abgewickelt werden könnten. Solange die GGVSEB noch nicht erlassen sei, würden die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden im Sinne von § 6 GGVSE von einer Ahndung dieses Verstoßes absehen.
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