In der Schweiz haben Gefahrgut-Akteure bis zum 1. Juni 2020 Zeit, Rückmeldungen zum ADR 2021 und zu den Anpassungen der SDR zu geben
(ur) Im Zuge eines Revisionsverfahrens stellt das schweizerische Bundesamt für Strassen (ASTRA) die geplanten Änderungen für das ADR 2021 und die sich daraus ergebende Anpassung der Anhänge der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) zum Download zur Verfügung. Die Anpassungen der SDR betreffen beispielsweise die Präzisierung der Freistellungen für Tankrevisionsunternehmen, die Aufnahme von Voraussetzungen für die elektronische Dokumentation und die Aktualisierung von für bestimmte Gefahrgüter verbotenen Straßenstrecken. Die schweizerischen Akteure im Gefahrgutbereich - Behörden, Interessenverbände und Organisationen - können nun zu den Änderungen im Rahmen einer Konsultation bis zum 1. Juni 2020 per Fragebogen Stellung beziehen. Als Revisionsunterlagen werden u.a. folgende pdf-Dateien zur Verfügung gestellt:
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