Das BMVBS hat einen "Workaround" zur Diskussion um selbstfahrende Arbeitsmaschinen veröffentlicht.
(uh) Nach Abstimmung mit den obersten Verkehrsbehörden der Länder hat das BMVBS im Verkehrsblatt 13/2013 auf S. 710 unter der lfd. Nr. 129 eine Bekanntmachung zu Kapitel 3.3, Sondervorschrift (SV) 363 ADR veröffentlicht.
Sie besagt, dass soweit selbstfahrende Land-, Forst-, Bau- oder sonstige Arbeitsmaschinen, die nicht bereits nach Unterabschnitt 1.1.3.3 b) oder 1.1.3.1 c) ADR freigestellt sind, als Ladung befördert werden und nicht entsprechend Kap. 3.3 SV 363 ADR mit Gefahrzetteln oder Placards bezettelt sind, die Kontrollorgane von der Verfolgung und Ahndung von Verstößen (Ordnungswidrigkeiten) absehen werden.
Diese Vorgehensweise ist bis zum 30. Juni 2014 befristet.
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