Die neue Multilaterale Sondervereinbarung zum RID soll die Kennzeichnung von Flaschenbündeln erleichtern.
(mih) Belgien hat die neue Multilaterale Sondervereinbarung RID 3/2013 vorgeschlagen:
RID 3/2013 – Kennzeichnung von Flaschenbündeln – vorgeschlagen von Belgien. Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 6.2.3.9.7 RID müssen Flaschenbündel, die vor dem 1. Juli 2013 gemäß den bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nicht nach den Vorschriften der Absätze 6.2.3.9.7.2 und 6.2.3.9.7.3 RID gekennzeichnet sein.
Sobald weitere Vertragsstaaten die RID 3/2013 zeichnen, ist sie anwendbar im Verkehr innerhalb und zwischen den Unterzeichnerstaaten, sofern sie eine gemeinsame Grenze haben. Die RID 3/2013 würde dann bis 31. Dezember 2014 gelten.
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