Multilaterale Vereinbarung zur Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff in der Binnenschifffahrt
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:
M030 - Beförderung von Butadienen und Kohlenwasserstoff, Gemisch, stabilisiert der Klasse 2 -, vorgeschlagen von den Niederlanden, gezeichnet von Deutschland, Frankreich, der Schweiz sowie neu von Belgien.
Abweichend von den Vorschriften des Unterabschnitts 2.2.2.3, der Tabelle A und Tabelle C des Kapitels 3.2, dürfen Gemische von Butadienen und Kohlenwasserstoff mit einer Butadien-Konzentration von mehr als 20 %, aber höchstens 40 %, stabilisiert, die bei 70 °C einen Dampfdruck von nicht mehr als 1,1 MPa (11 bar) haben und deren Dichte bei 50 °C den Wert von 0,525 kg/l nicht unterschreitet, unter der Eintragung "UN 1010 BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT" befördert werden.
Diese Vereinbarung ist gültig bis 30. Juni 2025.
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