Prototypen großer Lithium-Batterien können nun auch in Belgien mit M294 befördert werden. Und mit M301 kommt eine alte Bekannte wieder.
(ur) - Belgien zeichnet zwei Multilaterale Vereinbarungen: M294 und M 301, die Nachfolgerin der Multilateralen Vereinbarung M247, die Anfang des Jahres 2017 abgelaufen ist.
M294 – Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480) – gezeichnet von Deutschland, Frankreich, Polen, Schweiz, Italien sowie neu von Belgien. Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2017.
Abweichend von den Bestimmungen der Sondervorschrift 310 Kap. 3.3 ADR können Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen aus der Vorproduktion, die nicht entsprechend Unterabschn. 38.3 Handbuch Prüfungen und Kriterien geprüft wurden und deren Bruttomasse 100 kg übersteigt – die Bauart muss weitere Voraussetzungen erfüllen –, in stabilen Verpackungen, die nicht nach Kap. 6.1 ADR zugelassen wurden, befördert werden.
Die Verpackungen müssen den in dieser Multilateralen Vereinbarung festgelegten Anforderungen entsprechen. Zudem wird der Begriff „nicht brennbar“ für Zwecke der M294 festgelegt. Alle anderen ADR-Vorschriften hinsichtlich der Beförderung von Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) sind anwendbar.
M301 - Wiederkehrende Prüfung für einige Flaschen aus Stahl zur Beförderung von verflüssigtem Petroleumgas (UN 1965) – vorgeschlagen von Frankreich, gezeichnet von Belgien. Die Abweichungen von den Prüfungen betreffen kleinere Gasflaschen bis zu 12,8 Liter. Die Vereinbarung ist gültig bis 31. Dezember 2021.
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