Nun erlaubt auch Belgien, bestimmte Regelungen aus dem RID 2015 schon jetzt anzuwenden.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß 1.5.1 RID hat es folgende Änderungen gegeben:
RID 1/2013 – Ersatz des Verweises auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2004 durch einen Verweis auf die Norm EN ISO/IEC 17020:2012 (ausgenommen Absatz 8.1.3) – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung soll im VkBl. 12/2013 erfolgen), Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Belgien (gültig bis 28. Februar 2015).
RID 2/2013 – Versandstücke, Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Beförderung eine Erstickungsgefahr darstellen – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung soll im VkBl. 12/2013 erfolgen), Frankreich, Luxemburg, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie neu von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2014). Damit wird es möglich, den neuen Absatz 5.5.3.1.4 RID 2015 vorfristig anzuwenden.
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