Im September diskutierten in Genf die Experten des RID-Fachausschusses und der Gefahrgut-Arbeitsgruppe der UNECE (WP.15) über die Weiterentwicklung von ADR, RID und ADN.
(fu) Die Arbeiten an den Gefahrgutvorschriften gehen weiter: Im September trafen sich die Experten der Gemeinsamen Tagung in Genf. Das Protokoll der dreitägigen Diskussionen des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zu den Binnenverkehrsträgern mit Beschlüssen zum Vorschiften-Jahrgang 2025 liegt in deutscher Sprache vor.
Zur Diskussion stand u.a. die Frage, ob die Tankakte auch elektronisch geführt werden kann. Trotz einiger Einwände sprach sich die Mehrzahl der Delegierten dafür aus.
Noch keine Einigkeit gab es bei einer Diskussion um Füllstandsanzeiger. Sie wird im März 2023 fortgesetzt. Bis dahin verschafft sich die Tank-Arbeitsgruppe einen Überblick über vorhandene Lösungen.
Weitere Regelungen für Tanks, u.a. zu Druckentlastungsventilen und zu Vorgaben für die Wanddicke, standen ebenfalls auf der Tagesordnung. Zudem drehten sich Diskussionen u.a. um die Anpassung von Normen sowie die weitere Harmonisierung von ADR, RID und ADN mit den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter (UN-Modellvorschriften).
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