Berichtigung der Anlage zur 7. ADN-Änderungsverordnung

Die Berichtigungen  sind überwiegend redaktioneller Art

(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 5.11.2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2019 II S. 895) die Anlage zur 7. ADN-Änderungsverordnung vom 19. November 2018 (BGBl. 2018 II S. 736) berichtigt.

Die Berichtigungen betreffen zwei Begriffsbestimmungen (Restebehälter und Slopbehälter) im Abschnitt 1.2.1, einen Zeilennachtrag in der Tabelle zu Absatz 1.6.7.2.1.1 und weitere kleinere redaktionelle Änderungen.

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