Die Berichtigungen sind überwiegend redaktioneller Art
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 5.11.2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2019 II S. 895) die Anlage zur 7. ADN-Änderungsverordnung vom 19. November 2018 (BGBl. 2018 II S. 736) berichtigt.
Die Berichtigungen betreffen zwei Begriffsbestimmungen (Restebehälter und Slopbehälter) im Abschnitt 1.2.1, einen Zeilennachtrag in der Tabelle zu Absatz 1.6.7.2.1.1 und weitere kleinere redaktionelle Änderungen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!