Vom 10. September 2009 an müssen Berufskraftfahrer mit Lkw-Führerschein alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
(uh) Vom 10. September 2009 an müssen Berufskraftfahrer mit Lkw-Führerschein alle fünf Jahre vom Führerhaus auf die Schulbank wechseln. Wie der ADAC meldet, unterliegen sie ab sofort einer Weiterbildungspflicht. Auch Ersterwerber eines Lkw-Führerscheins müssen eine aufwändige Grundqualifikation durchlaufen, bevor sie Güter zu gewerblichen Zwecken befördern dürfen.
Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Eine Prüfung findet nicht statt. Die erstmalige Fortbildung muss bis spätestens zum 10. September 2016 abgeschlossen sein und wird im Scheckkartenführerschein durch eine Schlüsselzahl vermerkt. Wer nach dieser Schonzeit ohne Fortbildungsnachweis gewerblich Güter mit dem Lkw transportiert, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
Für die Kosten der Weiterbildung kommt grundsätzlich der Fahrer selbst auf, sofern nicht besondere Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Diese beruflich bedingten Ausgaben sind jedoch steuerlich absetzbar.
Der ADAC bietet in seinen Trainingsanlagen die komplette Weiterbildung, aufgeteilt in fünf Module zu je sieben Stunden, zum Nettopreis von 750 Euro an. Mehr Information dazu gibt es unter www.adac.de/Fahrsicherheitstraining.
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