Binnenschiffe standardisiert kontrollieren

Die vom Verwaltungsausschuss des ADN verabschiedete Kontrollliste ist nun auch von den Kontrollbehörden in Deutschland zu verwenden.

(mih) Für die Kontrollen von Binnenschiffen, die gefährliche Güter befördern, hatte der Verwaltungsausschuss des ADN auf seiner 11. Tagung am 30. August 2013 eine Kontrollliste gemäß Absatz 1.8.1.2.1 ADN verabschiedet. Die nach § 16 Absatz 6 Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zuständigen Behörden des Bundes und der Länder müssen diese Kontrollliste bei ihren Kontrollen nach Absatz 1.8.1.1.1 ADN seit Anfang Juli verwenden.

Dies hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Verkehrsblatt (VkBl.) 2014 auf Seite 486 unter der lfd. Nr. 107 bekannt gemacht. Dokumentvorlagen sind hier abrufbar. Dabei ist die Verwendung der deutschsprachigen Fassung ausreichend.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de