Binnenschifffahrt: Containertransporte erleichtert

Deutschland hat die von den Niederlanden initiierte M013 zum ADN gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung von Containern mit elektrischen Einrichtungen.

(mih) Deutschland (die Bekanntmachung im VkBl. steht noch aus) hat die von den Niederlanden initiierte Multilaterale Vereinbarung M013 zum ADN gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung von Containern mit elektrischen Einrichtungen an der Außenseite des Containers und gilt bis 31. Dezember 2016.

Abweichend von Abs. 7.1.3.51.4 und 9.1.0.52.1 ADN dürfen geschlossene Container mit elektrischen Einrichtungen an der Außenseite des Containers, die nicht dem Typ „bescheinigte Sicherheit“ entsprechen, befördert werden. Voraussetzung: Diese elektrischen Einrichtungen an der Außenseite des Containers müssen in festgelegter Weise von anderen Containern, die bestimmte Gefahrgüter der Klassen 2, 3, 4.3, 6.1 und 8 enthalten, getrennt sein.

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