Österreich zeichnet die M017 und M018 zum ADN und Deutschland widerruft die Zeichnung der M014 und M015 zum ADN zum 1. Januar 2017.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat es folgende Änderungen gegeben:
M014 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach Abs. 9.3.2.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs C) – gezeichnet von Bulgarien, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz sowie zum 1. Januar 2017 widerrufen von Deutschland (gültig bis 31. Dezember 2019).
M015 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach den Abs. 9.3.1.13.3 und 9.3.3.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs G bzw. des Typs N) – gezeichnet von Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz sowie zum 1. Januar 2017 widerrufen von Deutschland (gültig bis 31. Dezember 2019).
M017 – nicht gekennzeichnete Flammendurchschlagsicherungen – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung ist im VkBl. 22/2016 vorgesehen), Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Österreich (gültig bis 31. Dezember 2017).
M018 – Untergruppen der Explosionsgruppe II B – gezeichnet von Deutschland (die Bekanntmachung ist im VkBl. 22/2016 vorgesehen), Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz sowie neu von Österreich (gültig bis 31. Dezember 2021).
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