Die Schweiz hat die Zeichnung der M014 und M015 zum ADN widerrufen.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:
M014 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach Abs. 9.3.2.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs C) – gezeichnet von Bulgarien, Luxemburg und den Niederlanden sowie nun widerrufen von der Schweiz (gültig bis 31. Dezember 2019).
M015 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach den Abs. 9.3.1.13.3 und 9.3.3.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs G bzw. des Typs N) – gezeichnet von Luxemburg und den Niederlanden sowie nun widerrufen von der Schweiz (gültig bis 31. Dezember 2019).
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