Belgien hat die M014 und M015 zum ADN bereits im vergangenen Jahr gezeichnet. Die UNECE hat dies aber erst jetzt bekannt gemacht.
(mih) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADN hat sich Folgendes geändert:
M014 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach Abs. 9.3.2.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs C) – gezeichnet von Bulgarien und Luxemburg sowie von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2019).
M015 – Nachweis ausreichender Intaktstabilität nach den Abs. 9.3.1.13.3 und 9.3.3.13.3 ADN (Tankschiffe des Typs G bzw. des Typs N) – gezeichnet von Luxemburg sowie von Belgien (gültig bis 31. Dezember 2019).
Belgien hat die beiden Multilateralen Vereinbarungen bereits im Oktober bzw. Dezember vergangenen Jahres gezeichnet. Auf der Website der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ist dies aber erst jetzt veröffentlicht worden.
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