BinSchUO in neuer Fassung

Das BMVI und das BMU haben die „Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ bekannt gemacht.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben die „Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt und zur Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ vom 21. September 2018 bekannt gemacht (BGBl. 2018 I S. 1389). Sie ist am 7. Oktober 2018 in Kraft getreten.

Art. 1 enthält die Neufassung der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffsuntersuchungsordnung – BinSchUO); damit werden u.a. Vorgaben der EU und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) umgesetzt. Die BinSchUO gilt z.B. für alle Schiffe, die über ein Zulassungszeugnis nach dem ADN verfügen. Daneben werden 14 weitere schifffahrtsrechtliche Vorschriften angepasst.

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