BKatV aktualisiert

Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern werden teils drastisch angehoben.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die „Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung [BKatV]“ mit Datum vom 13. Oktober 2021 bekannt gemacht (BGBl. 2021 I S. 4688). Die Verordnung tritt am 9. November 2021 in Kraft.

Damit werden u.a. die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von kennzeichnungspflichtigen Kfz mit gefährlichen Gütern teils drastisch angehoben. Dies betrifft u.a. in der Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) die

  • lfd. Nr. 9.2 „Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten …“ und die
  • lfd. Nr. 11.2 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit …“

Die neuen Bußgelder bzw. Fahrverbote sind in der Tabelle 1b) im Anhang (zu Nummer 11 der Anlage) zu finden.

Die BKatV vom 14. März 2013 (BGBl. 2013 I S. 498) war zuletzt durch Art. 14 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. 2021 I S. 3091) geändert worden.

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