Das BAG hat die „Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“ an die jüngste Vorschriftenentwicklung angepasst.
(mih) Lkw-Fahrer haben nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verschiedene Pflichten. Der Bund-Länder-Arbeitskreis Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (BLAK BKrFQ) hat dazu Hinweise erarbeitet, um diese Regelungen einheitlich anzuwenden. Diese Hinweise liegen nun in der dritten Auflage mit Stand Oktober 2017 vor und stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zum Download bereit. Neu darin sind u.a. Kommentierungen zur vorgeschriebenen Fortbildung der Ausbilder, zur Überwachung der Ausbildungsstätten und zu den Sanktionen bei Verstößen.
Die Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des BKrFQG und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) sollen sowohl dem Fahrpersonal und den Unternehmen als auch den zuständigen Behörden eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten. Die Hinweise orientieren sich am Aufbau des BKrFQG und enthalten neben Begriffsbestimmungen und Informationen zum grundsätzlichen Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen auch Auslegungshinweise zu den gesetzlichen Ausnahmetatbeständen. Im Anhang sind zahlreiche konkrete Beispiele und deren Bewertung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des BKrFQG zu finden.
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