BKrFQG und BKrFQV einheitlich anwenden

Das BAG stellt Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht bereit.

(mih) Lkw-Fahrer haben nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verschiedene Pflichten. Der Bund-Länder-Arbeitskreis Berufskraftfahrerqualifikationsrecht (BLAK BKrFQ) hat nun Hinweise erarbeitet, um diese Regelungen einheitlich anzuwenden.

Die Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften des BKrFQG und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) sollen sowohl dem Fahrpersonal und den Unternehmen als auch den zuständigen Behörden eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit bieten. Die Hinweise orientieren sich am Aufbau des BKrFQG und enthalten neben Begriffsbestimmungen und Informationen zum grundsätzlichen Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen auch Auslegungshinweise zu den gesetzlichen Ausnahmetatbeständen. Im Anhang sind zahlreiche konkrete Beispiele und deren Bewertung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des BKrFQG zu finden.

Die Anwendungshinweise stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr zum Download bereit.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de