Das BMVI übernimmt von der UNECE beschlossene sowie weitere Änderungen in die amtliche deutsche Übersetzung der Straßenverkehrsvorschriften.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Neufassung der amtlichen deutschen Übersetzung des ADR 2015 vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504; Anlageband) mit Datum vom 23. Dezember 2015 berichtigt (BGBl. 2016 II S. 50). Die Korrekturen betreffen:
Zudem umfasst die Bekanntmachung das Corrigendum 1, das Corrigendum 2, das Corrigendum 3 und das Corrigendum 4 (in der jeweiligen Originalfassung) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zur englisch- bzw. französischsprachigen Ausgabe des ADR 2015. Alle darin aufgeführten Änderungen wurden bereits in der Neufassung der amtlichen deutschen Übersetzung des ADR 2015 berücksichtigt.
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