Die Multilaterale Vereinbarung betrifft die ADR-Bescheinigungen.
(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR haben sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Änderung ergeben:
M333 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, der Russischen Föderation, San Marino, Schweden, Serbien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und neu von Bulgarien.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.
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