Bulgarien zeichnet M333

Die Multilaterale Vereinbarung betrifft die ADR-Bescheinigungen.

(ur) Bei den zeitweiligen Abweichungen gemäß Abschn. 1.5.1 ADR haben sich im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Änderung ergeben:

M333 - Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR -, initiiert von Deutschland, gezeichnet von Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, der Russischen Föderation, San Marino, Schweden, Serbien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und neu von Bulgarien.

Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 1. Oktober 2021.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de