Bundesländer und RSEB

Ob und wie die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut in den Bundesländern eingeführt wurden, geht aus einer aktualisierten Übersicht des BMVBS hervor.

(mih) Das Gefahrgutreferat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Liste überarbeitet, aus der hervorgeht, ob und wie die „Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut)“ (RSEB) vom 8. Mai 2013 (Verkehrsblatt (VkBl.) 2013 S. 558) in den Bundesländern eingeführt wurden.

In der aktualisierten Zusammenstellung mit Datum vom 2. Oktober haben sich gegenüber der Fassung vom 9. Juli dieses Jahres Änderungen bei den Bundesländern Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ergeben.

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