In der Bußgeldkatalog-Verordnung sind Verwarnungen, Bußgelder und Fahrverbote festgelegt.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die aktualisierte „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV)“ im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 498 bekannt gemacht.
Darin ist unter anderem festgelegt, mit welchen Verwarnungen, Bußgeldern (teils erhöht) oder Fahrverboten Fahrer oder Halter von Gefahrgutfahrzeugen zu rechnen haben, wenn sie beispielsweise die „Schlechtwetterregelung“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachten oder gesperrte Straßen (Zeichen 261 oder 269) befahren.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die BKatV vom 13. November 2001 (BGBl. 2001 I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. 2012 I S. 2232) geändert worden ist, außer Kraft.
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